Wohnungseinbruchdiebstahl

Erfasste Fälle pro 100.000 Einwohner nach Straftat - Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB

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Details zur Variable

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Datensatz Kriminalität
Variable Wohnungseinbruchdiebstahl
Beschreibung Erfasste Fälle pro 100.000 Einwohner nach Straftat - Wohnungseinbruchdiebstahl §§ 244 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 244a StGB
Ausprägungen Absolute Zahl
Datenstand 31.12.2022
Weitere lieferbare Gebietsstände ab 2014
Standardebene Kreis
Aggregationsmethode -
Weitere lieferbare Ebenen PLZ2
PLZ1